Förderverein Streuobstwiesen
 an Murg und Oos e.V.

Mitmachen

Kaufen auch Sie unseren naturreinen Bio- Apfelsaft und unterstützen Sie den Erhalt unserer wertvollen und schönen Streuobstwiesen. Durch bewusstes Einkaufen setzen Sie ein Zeichen für den Landschaftspflege in unserer Region.

Mitglieder unseres Vereins sind Privatpersonen, Vereine, Gemeinden und Behörden. Als Fördermitglied können Sie mit einem jährlichen Beitrag die Arbeit des Fördervereins unterstützen.

Streuobstwiesenbesitzer können aktiv in unserem Verein mitarbeiten: Sie erhalten als Mostobstlieferant einen garantiert höheren Abnahmepreis. Dadurch erhält der Lebensraum Streuobstwiese auch wieder eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung und einen höheren Stellenwert in unserer Kulturlandschaft.

Förderverein Streuobstwiesen an Murg und Oos

– Beitragssatzung-

1. Mitgliedsbeitrag  18 EUR

2. Ermäßigter Beitrag für Mitglieder in Obst- und Gartenbauvereinen  9 EUR 

3. Förderbeitrag  120 EUR

4. Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind beitragsfrei.

Aufnahmeantrag SOMO als Text

Aufpreismodell

Der Preis machts! Der Förderverein Streubstwiesen an Murg und Oos e.V. organisiert für seine Mitglieder eine Aufpreis-vermarktung nach der Streuobstkonzeption des Landes Baden-Württemberg.  

Mitglieder bekommen für ihr Streuobst einen Preis ausgezahlt, der deutlich über dem Marktpreis liegt. Eine mit uns vertraglich verbundene Kelterei nimmt das Obst an. Das Obst muss von Streuobstwiesen aus dem Stadtkreis Baden-Baden und dem Landkreis Rastatt stammen, die nach vertraglich festgelegten Kriterien ökologisch bewirtschaftet werden. Mit dem Kauf von Saft beteiligt sich der Verbraucher am Aufpreis. 

Die Folge:  Es lohnt wieder, sich nach Obst zu bücken – in jeder Hinsicht!

Die Bedingungen für die Abnahme von Äpfeln sind einfach und konsequent:

  • Äpfel müssen frisch, unverdorben und vollreif sein.
  • Das Obst  muss aus Streuobstbeständen mit überwiegend hochstämmigen Bäumen stammen (Stammhöhe mindestens 1,40 m).
  • Die Anzahl der Obstbäume darf 100 Stück je ha nicht überschreiten.
  • Die Wiesen dürfen im Jahr maximal drei Mal gemäht werden. Der erste Schnitt sollte in der Regel nicht vor dem 15. Juni liegen.
  • Stickstoffhaltiger Mineraldünger ist verboten. Stallmist, mineralischer Kalium- und Magnesiumdünger nach Bedarf ist erlaubt.
  • Nur Pflanzenschutzmittel aus dem ökologischen Landbau sind zugelassen.
  • Die Anbauflächen müssen zur Besichtigung und Entnahme von Proben (Blatt, Frucht) dem Verein freigegeben werden.

Die Mitgliedschaft im Förderverein Streuobstwiesen an Murg und Oos e.V.  SOMO ist für Vertragsnehmer verpflichtend.

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